Gemeinschaft 60+
Die Wohnungen im Seniorenwohnpark Am Heideweg dürfen nur an Personen zur Nutzung überlassen werden, die entweder
- das 60. Lebensjahr vollendet haben,
- Vollrentner sind, oder
- eine Schwerbehinderung i. H. v. 80 % aufweisen.
Bei Ehepaaren oder Paaren in fester Lebensgemeinschaft genügt es, wenn ein Partner diese Voraussetzungen erfüllt.
Im Seniorenpark erhalten Sie vor allem eins: eine Gemeinschaft ohne Zwangskontakte. Gemeinschaftliche Sitzgruppen, Grün- und Parkanlagen, das zentrale Verwaltungsgebäude, usw. fördern das Miteinander innerhalb des Wohnparks.
Gemeinschaftliche Interessen werden gefördert, ohne die Möglichkeiten der Selbstverwirklichung einzuschränken.
