Gemeinschaft 60+

Die Wohnungen im Seniorenwohnpark Am Heideweg dürfen nur an Personen zur Nutzung überlassen werden, die entweder

 

  • das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • Vollrentner sind, oder
  • eine Schwerbehinderung i. H. v. 80 % aufweisen.

 

Bei Ehepaaren oder Paaren in fester Lebensgemeinschaft genügt es, wenn ein Partner diese Voraussetzungen erfüllt.

 

Im Seniorenpark erhalten Sie vor allem eins: eine Gemeinschaft ohne Zwangskontakte. Gemeinschaftliche Sitzgruppen, Grün- und Parkanlagen, das zentrale Verwaltungsgebäude, usw. fördern das Miteinander innerhalb des Wohnparks.

 

Gemeinschaftliche Interessen werden gefördert, ohne die Möglichkeiten der Selbstverwirklichung einzuschränken.